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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lime-Tec AG
A.1 Geltungsbereich der Vertragsbedingungen
A.2 Einzelvertrag/Nachtrag
A.3 Schutz der Rechte der Lime-Tec AG/Vertraulichkeit
A.4 Datenschutz und Datensicherheit
A.5 Liefer- und Erfüllungstermine bzw. –fristen
A.6 Preise und Zahlungsbedingungen
A.7 Verantwortung des Kunden
A.8 Mitwirkung des Kunden
A.9 Annahmeverzug
A.10 Export
A.11 Teilnichtigkeit und Anfechtbarkeit
A.12 Gültigkeitserfordernis der Schriftform
A.13 Abtretung oder Übertrag
A.14 Rechtsweg und anwendbares Recht
A.1 Geltungsbereich der Vertragsbedingungen
Lime-Tec AG beliefert den Kunden mit Produkten bzw. erbringt für ihn Services unterschiedlichster Art. Diese Vertragsbedingungen regeln in den nachfolgenden Abschnitten die Bestimmungen für die einzelnen Vertragsarten. Die in Abschnitt A aufgeführten Bestimmungen regeln jene Punkte, die für alle Vertragsarten Gültigkeit haben. Lime-Tec AG behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit veränderten Verhältnissen anzupassen.
A.2 Einzelvertrag/Nachtrag
Eine Liefer- bzw. Leistungspflicht von Lime-Tec AG bzw. des Kunden entsteht erst mit Abschluss eines Einzelvertrages, worin der Leistungsgegenstand sowie geschäftsspezifische Einzelheiten zu regeln sind. Mit Abschluss eines Einzelvertrages anerkennt der Kunde ausdrücklich die Anwendbarkeit der jeweils gültigen Vertragsbedingungen.
A.3 Schutz der Rechte der Lime-Tec AG/Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechte von Lime-Tec AG (z. B. Eigentum, Patente, geistiges Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte) zu respektieren und alles zu unterlassen, was diese Rechte verletzen könnte. Der Kunde hat insbesondere das ihm von Lime-Tec AG im Zusammenhang mit Lieferungen bzw. Leistungen zur Verfügung gestellte Material und die überlassenen Unterlagen als geistiges Eigentum der Lime-Tec AG zu betrachten und dieses Material ohne deren Zustimmung weder zu vervielfältigen noch dritten Personen zugänglich zu machen.
Überdies verpflichtet sich der Kunde, sämtliche Informationen, die er im Laufe der Geschäftsbeziehungen über Lime-Tec AG erhält, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass es sich um allgemein zugängliche Informationen handelt.
A.4 Datenschutz und Datensicherheit
Lime-Tec AG ist verpflichtet, Daten und Informationen des oder über den Kunden, die als vertraulich gekennzeichnet sind, geheim zu halten, d.h. diese Daten und Informationen nur im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zu verwenden. Dem Kunden ist bekannt, dass im Geschäftsverkehr Daten zur Bearbeitung ins Ausland gegeben werden können.
Der Kunde ist alleiniger Inhaber allfälliger auf seinen Systemen und Speichermedien vorhandenen Personendaten und kann als solcher über den Zweck und Inhalt seiner Datensammlungen verfügen; er trifft daher die gemäss den einschlägigen Datenschutzgesetzen notwendigen Vorkehrungen.
A.5 Liefer- und Erfüllungstermine bzw. -fristen
Die Termine bzw. Fristen für die Lieferung der Produkte sowie der Zeitpunkt bzw. Zeitraum für die Erbringung von Services sind im Einzelvertrag geregelt.
Die vereinbarten Liefer- und Erfüllungstermine haben Gültigkeit unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt, wie Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten und behördliche Einfuhrverbote sowie Lieferungsverzögerungen von Unterlieferanten.
Sollten sich Verzögerungen seitens Lime-Tec AG oder Dritten, welche bei der Vertragserfüllung mitwirken, abzeichnen, informieren sich der Kunde und Lime-Tec AG gegenseitig, um den Liefer- bzw. Erfüllungstermin den neuen Verhältnissen anzupassen.
Lime-Tec AG erbringt ihre Leistungen aus allen Verträgen grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit, von Montag bis Freitag, werktags.
A.6 Preise und Zahlungsbedingungen
A.6.1. Die Preise und Entgelte für die einzelnen Lieferungen bzw. Leistungen ergeben sich aus den Einzelverträgen. Sie verstehen sich – ohne gegenteilige Abrede im Einzelvertrag – exklusive aller bei Vertragsabschluss geltenden Steuern, Gebühren und Abgaben. Sollten diese nach Vertragsabschluss erhöht oder neue Steuern, Gebühren oder Abgaben erhoben werden, behält sich Lime-Tec AG eine Anpassung vor.
A.6.2. Lime-Tec AG ist berechtigt, die Höhe der periodischen (wiederkehrenden) Entgelte und Gebühren sowie der Stundensätze für Services jeweils auf den Beginn eines neuen Vertragsjahres und/oder auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres den veränderten Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, Steuern, Abgaben und dergleichen, anzupassen.
A.6.3. Die periodischen (wiederkehrenden) Entgelte und Gebühren werden jeweils im Voraus auf Jahresbasis fakturiert.
A.6.4. Mit den von Lime-Tec AG in Rechnung gestellten Leistungen dürfen nur von Lime-Tec AG schriftlich anerkannte Gegenforderungen des Kunden verrechnet werden.
A.6.5. Die allgemeinen Zahlungsbedingungen sind, sofern nichts anderes vereinbart:
70 % bei Auftrag
30 % bei Lieferung
Zahlbar netto innert 10 Tagen
A.6.6. Bei Zahlungsverzug kann Lime-Tec AG den gesetzlichen Verzugszins verlangen. Vorbehalten bleibt der Rücktritt vom jeweiligen Einzelvertrag durch Lime-Tec AG, falls der Kunde trotz wiederholter Zahlungsaufforderung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Der Kunde hat in diesem Fall alle von Lime-Tec AG erbrachten Leistungen zu bezahlen. Überdies ist Lime-Tec AG berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 30% der Vertragssumme zu verlangen.
A.7 Verantwortung des Kunden
Die Verantwortung für die Auswahl und den Gebrauch der Produkte sowie für die daraus erzielten Resultate liegt ausschliesslich beim Kunden. Er ist zudem verantwortlich für die Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der Software sowie der gespeicherten Daten vor Zerstörung, Diebstahl oder Missbrauch (insbesondere Sicherheitskopien und deren zweckmässige Aufbewahrung) und für die Bereitstellung von Ausweichlösungen.
A.8 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Lime-Tec AG rechtzeitig alle notwendigen Informationen über seine Zielsetzungen und organisatorischen Gegebenheiten zu liefern, welche für die Lieferung von Produkten oder die Erbringung der Services notwendig sind. Es ist überdies Aufgabe des Kunden, zeitgerecht die technischen, betrieblichen und personellen Voraussetzungen für die Installation, den Betrieb und allenfalls die Wartung des Systems nach den Richtlinien und Vorschriften von Lime-Tec AG zu schaffen bzw. zu erhalten.
Während eines Service-Einsatzes durch Lime-Tec AG hat der Kunde einen kompetenten Ansprechpartner sowie das System und seine Komponenten zu einem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Zudem dokumentiert er Ausnahmezustände und allfällige Fehler und stellt die Dokumentation Lime-Tec AG zur Verfügung.
Der Kunde sichert Lime-Tec AG zu, seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten rechtzeitig und sorgfältig nachzukommen.
Kommt der Kunde seinen oben umschriebenen Rechtspflichten nicht, nicht umfassend oder nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann Lime-Tec AG entsprechende Änderungen der Termine und der vereinbarten Entschädigung verlangen. Kommt der Kunde seinen Rechtspflichten auch nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist Lime-Tec AG unter anderem berechtigt, vom jeweiligen Einzelvertrag zurückzutreten.
A.9 Annahmeverzug
Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so ist Lime-Tec AG berechtigt, die bestellten oder im Zusammenhang mit Services von Lime-Tec AG bereitgestellten Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden in ihrem Lager oder bei einem Dritten einzulagern oder, nach unbenutztem Ablauf einer zur Annahme gesetzten angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall alle von Lime-Tec AG erbrachten Leistungen zu bezahlen. Überdies ist Lime-Tec AG berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 30% der Vertragssumme zu verlangen.
Diese Vereinbarungen und die im Einzelvertrag genannten Vertragsbestandteile enthalten sämtliche über das Projekt getroffenen Abreden.
A.10 Export
Der Kunde darf ohne schriftliches Einverständnis von Lime-Tec AG die Produkte nicht ins Ausland exportieren.
A.11 Teilnichtigkeit und Anfechtbarkeit
Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarungen hebt die Gültigkeit der Vereinbarung nicht auf. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für das Ausfüllen von Vertragslücken.
A.12 Gültigkeitserfordernis der Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarungen und der Vertragsbestandteile gemäss Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Parteien. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.
A.13 Abtretung oder Übertrag
Die Abtretung oder Übertragung eines Einzelvertrages oder einzelner daraus entspringender Rechte und/oder Pflichten durch Lime-Tec AG Dritte ist ohne weiteres, insbesondere ohne Zustimmung des Kunden, zulässig.
A.14 Rechtsweg und anwendbares Recht
Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien werden unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte bis zu einem Streitwert von CHF 200’000.00 durch einen Einzelschiedsrichter, bei einem Streitwert von über CHF 200’000.00 durch ein Dreierschiedsgericht als einzige Instanz entschieden.
Der Einzelschiedsrichter bzw. das Dreierschiedsgericht setzt das Verfahren fest. Dieses soll einfach, rasch und kostensparend sein.
Die vorliegende Vereinbarung unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.
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